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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SenseING GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sowie Ergänzungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1.2 Mit Erteilung des Auftrages oder mit der Annahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Bedingungen an.

1.3 Bei den als Servicemodell (Managed-Service) aufgelisteten Positionen handelt es sich um eine Dienstleistung zur Bereitstellung von Hardware, Software und Daten. Für den Betrieb fallen neben den Lizenzkosten keine Einmalinvestitionen an.

1.4 Sofern nicht anders vereinbart gelten die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT-Kauf) in der z. Zt. gültigen Fassung sowie die ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT-Cloud) in der z. Zt. gültigen Fassung.


2. Laufzeit und Kündigung

Die Nutzung der Services beginnt mit dem Lieferdatum und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils 12 Monate, wobei die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit erfolgen muss.

3. Preise und Zahlung

3.1 Unsere angegebenen Preiseverstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Trotz Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt dieses Angebot nicht zum Vorsteuerabzug.

3.2 Kosten für Verpackung, Frachten und Porto stellen wir gesondert in Rechnung.

3.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Befristung angegeben ist. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern und neu zu vereinbaren, sofern sich die preisbestimmenden Faktoren gegenüber denen bei Vertragsabschluss wesentlich geändert haben.

3.4 Unsere Rechnungen sind zahlbar: 10 Tage nach Rechnungsdatum netto, sofern nicht anders ausgewiesen.

3.5 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, ohne das es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

3.6 Bei den als Servicemodell (Managed-Service) aufgelisteten Positionen erfolgt die Abrechnung als jährliche Vorauszahlung mit Beginn der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit startet mit der Lieferung/Bereitstellung der Hardware, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


4. Reisekosten und Fahrtkosten

Alle anfallenden Reisekosten (Fahrtkosten) werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:

4.1 Für Fahrten mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,50 pro gefahrenen Kilometer erstattet.

4.2 Für Bahnfahrten werden die Kosten eines Tickets der 2. Klasse ersetzt.

4.3 Spesen für Verpflegung und Übernachtungskosten werden bei Vorlage entsprechender Rechnungen vom Auftraggeber erstattet.

4.4 Für Reisezeiten erhält der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 50% eines regulären vereinbarten Manntagessatzes.


5. Aufträge

5.1 Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerung.

5.2 Über Rahmenaufträge mit Abrufmengen müssen besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Auf Abruf bestellte Mengen werden erst nach ausdrücklicher Terminstellung des Kunden in Fertigung genommen.

5.3 Das Fertigungsmaterial wird jedoch für die gesamte Menge eingekauft und bei Auftragsannullierung, falls nicht anderweitig verwendbar, in Rechnung gestellt.

5.4 Ganz- oder Teilannullierungen können nach Fertigungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden.


6. Korrekturabzüge und Freigabemuster

6.1 Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.

6.2 Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen.


7. Lieferzeiten

7.1 Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben, sie ist unverbindlich.

7.2 Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

7.3 Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.


8. Gefahrenübergang

8.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle gelieferten Warenbleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch nach Verarbeitung der an uns gelieferten Waren. Bei Weiterveräußerung der mit unseren Waren hergestellten Produkte tritt der Besteller sämtliche Forderungen an uns ab. Der Besteller wird ermächtigt, die Ware weiter zu veräußern, soweit dieses im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs notwendig ist. Für den Fall, dass im Verhältnis zwischen Besteller und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht, wird die Weiterveräußerung ausgeschlossen. Der Besteller wird weiter ermächtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen.

9.2 Der Besteller darf die gelieferte Ware sowie die mit unseren Produkten hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.


10. Gewährleistung

10.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.

10.2 Bei fristgemäßen berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

10.3 Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

10.4 Im Fall eines Defektes der als Servicemodellaufgeführten Positionen werden die Kosten der Rücksendung sowie alle Reparaturkosten einschließlich Austausch aller defekten Teile oder Verschleißteile wie z.B. Batterien von SenseING übernommen. Zusätzlich gilt eine lebenslange Herstellergarantie. Alle Geräte, die aufgrund von Fertigungsfehlern schadhaft oder defekt sind, werden während der
gesamten Vertragslaufzeit reparieret oder kostenlos ersetzt.


11. Spezielle Bestimmungen im Service-Modell (Managed-Service)

11.1 Die gemieteten Gegenstände dürfen ausschließlich gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen und innerhalb der festgelegten Zeitspanne genutzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln.

11.2 Ab dem Zeitpunkt der Überlassung der gemieteten Gegenstände haftet der Kunde vollständig für Diebstahl und Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände jederzeit ausreichend vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen.

11.4 Eventuelle Mängel am Produkt werden nach Wahl von SenseING durch kostenfreie Reparatur oder Ersatzlieferung behoben.

11.5 Eine Kündigung durch den Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, nachdem SenseING ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist. Eine Mängelbeseitigung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich ist, von SenseING verweigert oder unzumutbar verzögert wird, begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder aus anderen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.

11.6 Kundenrechte wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn Änderungen an der Mietsache ohne Zustimmung von SenseING vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass diese Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Feststellung und Beseitigung von Mängeln haben. Kundenrechte bleiben erhalten, wenn der Kunde Änderungen fachgerecht und nachvollziehbar dokumentiert vornimmt, insbesondere im Rahmen des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB.

11.7 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB für Mängel, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Haftungsausschluss betrifft Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Anbieters. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die Haftung von SenseING bezüglich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen sowie für Folge- und Sachschäden.

11.8 Das Mietverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von SenseING liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder ein Dritter einen Insolvenzantrag stellt, das Insolvenzgericht einen solchen Antrag zulässt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

11.9 Zur Wirksamkeit einer Kündigung ist die Textform erforderlich.


12. Kalibrierservice

Das Servicemodell der SenseING GmbH schließt den jährlichen Kalibrierservice für Produkte der Produktfamilie SNC-PV nicht ein. Bei einem Defekt der Hardware, der durch Zerstörung oder andere äußere Einflüsse verursacht wird, wird dem Kunden pro betroffenem Gerät einmalig 50 % des jährlichen Mietpreises in Rechnung gestellt.


13. Vertragliche Bedingungen zur Exportkontrolle

Der Export der gelieferten Produkte ist nur in Länder gestattet, in denen der Einsatzzweck sowie das verwendete Frequenzband gesetzlich erlaubt ist. Vor jedem Export sind die Empfänger und Endnutzer mit den geltenden Embargo- und Sanktionslisten (z. B. der EU, der USA oder der UN) abzugleichen. Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, insbesondere der EU und der USA, einzuhalten. Insbesondere ist der Käufer dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen für den Export, Re-Export oder den Weiterverkauf der Produkte einzuholen. Die Produkte dürfen nicht für militärische Zwecke, die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung von Massenvernichtungswaffen oder in Verbindung mit anderen verbotenen Anwendungen eingesetzt werden. Eine Weiterveräußerung an Dritte, die in sanktionierten Ländern ansässig sind oder auf internationalen Sanktionslisten stehen, ist untersagt. Sollte der Verkäufer durch einen Verstoß des Käufers gegen Exportkontrollbestimmungen in Anspruch genommen werden, stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen und Schäden frei. Lieferverzögerungen aufgrund von Exportkontrollprüfungen oder der verspäteten Erteilung notwendiger Genehmigungen begründen keine Haftung des Verkäufers. Auf Anforderung ist der Käufer verpflichtet, eine Endverbleibserklärung (EVE) bereitzustellen.


14. Haftung

14.1. Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche kann der Kunde nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14.2. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von SenseING der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

14.3. Die Haftung von SenseING nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

14.4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von SenseING.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Karlsruhe.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand sowohl sachlich als auch örtlich ist das Amtsgericht Karlsruhe, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, auch für sämtliche Scheck- und Wechselklagen.

15.3 Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller zuständigen, inländischen oderausländischen Gericht zu erheben.


Stand: 04/2025